Zertifikate
Die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats werden durch mathematisch-statistische Berechnungsmodelle ermittelt.
Es handelt sich dabei um Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen („Scoring“ im Sinn von § 28b BDSG), nicht jedoch um das Ergebnis konkreter Auftragsgutachten oder Einzelfalluntersuchungen und damit insbesondere auch nicht um ein „Rating“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vom 16. September 2009 über Ratingagenturen.
Die mit dem Bonitätszertifikat verbundene Einschätzung von Bisnode bezieht sich stets nur auf das Unternehmen, dem das Zertifikat erteilt wurde. Das Zertifikat enthält dagegen keine Aussage zu den Leistungen oder Produkten des Unternehmens. Bisnode führt weder Warentests durch, noch spricht Bisnode Anlageempfehlungen aus.
Die Einschätzung ist naturgemäß stets eine Stichtagsbetrachtung, die in erster Linie auf Erfahrungen der Vergangenheit beruht. Die Zertifizierung bescheinigt dem Unternehmen eine bestimmte Scoringqualität in der Bonitätseinschätzung in den zurückliegenden 12 Monaten zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Bei den zur Bewertung herangezogenen Finanzkennzahlen verlässt sich Bisnode auf die Richtigkeit der veröffentlichten Jahresabschlüsse.