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Die Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016 regte die politische Landschaft in Deutschland zum Nachdenken an. Undurchsichtige Firmenkonstrukte, durch die Steuerhinterziehung aber auch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefördert werden können, werden durch die Möglichkeit begünstigt, sich hinter diesen zu verstecken. Dem soll künftig durch die Einrichtung sogenannter Transparenzregister, die den wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens, einer Stiftung oder eines Trusts ausweisen, entgegengewirkt werden.
Bei Stiftungen und Trusts existieren zwar keine Anteilseigner, jedoch gibt es Personen, die von diesen profitieren oder die Kontrolle darin ausüben. Diese sollen dort als wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden.
Neben den Trusts und Stiftungen, müssen eingetragene Gesellschaften der Transparenzpflicht nachkommen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie weitere, nicht registerpflichtige Personengesellschaften aus dem Ausland fallen aus dem Anwendungsbereich heraus.
In unserem Whitepaper haben wir wichtige Fakten und Änderungen durch das Transparenzregister zusammengetragen und beantworten Ihnen u.a. folgende Fragen: